CITES Vergehen - Nachtrag
17/12/16 17:43
Auf meinen Blog-Artikel vom 13.12.2016 "CITES Vergehen: Dokumentierter Fall" habe ich viel Feedback bekommen. Die Schweiz ist klein und damit für viele Meerwasseraquarianer der Weg über die Grenze zum Einkaufen kurz. Des weiteren werden immer mehr Waren im Internet gekauft und aufgrund der Euroschwäche ist der Einkauf in ausländischen Webshops, trotz der Transport- und Verzollungskosten, attraktiv. Des weiteren gibt es Aquarianer, die an ganz speziellen Korallen interessiert sind, welche sie in der Schweiz nicht finden und darum diese gerne im Ausland bestellen möchten.
Offenbar ging ein Gerücht um, dass nachgezüchtete Ableger bis zu einer Maximalgrösse von 3cm von CITES ausgenommen seien und darum problemlos in die Schweiz importiert werden dürfen. Ein Bekannter von mir, hat eine entsprechende Anfrage ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BVET gerichtet:
Von: xxxxxx xxxxx [mailto:xxxxx_xxxxx@hotmail.com]
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2016 11:42
An: _BLV-EDAV-Bewilligung <infobew@blv.admin.ch>
Betreff: Re: AW:: Einfuhr Steinkorallen aus Drittländern
Guten Tag.
Ich habe noch einmal eine Frage zum Thema Stein- Korallen Import. Diesmal aus Deutschland. Mir wurde von einem deutschen Händler gesagt dass die Einfuhr von kleinen Ableger die aus Nachzuchten gemacht werden (ca. 3cm) ohne CITES über die Grenze genommen werden können. Dass als Privatperson. Dies werde von der Grenze toleriert. Diese Ableger werden mit einem Beleg geliefert dass es sich um Nachzuchten handelt.
Da ich inzwischen mehr Freude an Nachzuchten habe, als an Tieren die der Wildnis entnommen werden, wäre das für mich als Privatperson eine erfreuliche Sache.
Können sie dass bestätigen dass die Einfuhr von kleinen Ableger (Nachzuchten) auch von CITES pflichtigen Steinkorallen (Acropora ssp.) von Deutschland in die Schweiz ohne Dokumente gemacht werden kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
xxxx xxxxx
Es gibt also noch Hoffnung und es ist ja nicht einsichtig, warum man Nachzuchten nicht importieren soll, es geht bei CITES ja um den Artenschutz im Sinne von Schutz der Arten in ihren natürlichen Habitaten und nicht um Nachzuchten. Leider erhielt mein Bekannter aber eine abschlägige Antwort:
Von: <cites@blv.admin.ch>
Datum: 16. Dezember 2016 um 13:55:31 MEZ
An: <xxxxx_xxxxx@hotmail.com>
Betreff: AW: AW:: Einfuhr Steinkorallen aus Drittländern
Sehr geehrter Herr xxxxx
Es handelt sich dabei um eine erklärbare Fehlinformation. Das CITES-Übereinkommen wurde von über 180 Ländern unterzeichnet, also praktisch der ganzen Welt. Anhang II Exemplare benötigen danach CITES-Bewilligungen, unabhängig ob es sich um Wild- oder Nachzuchtexemplare handelt, egal ob gross oder klein. Weltweit gibt es wenige Ausnahmen von der Bewilligungspflicht, diese betreffen aber keine lebenden Exemplare und auch keine anderen Korallenprodukte.
Innerhalb der EU wird das Übereinkommen teilweise nicht nach dem Standard der restlichen über 150 Länder vollzogen. Konkret können gewisse Anhang II Exemplare innerhalb der EU mit Nachzuchtbelegen die Grenze passieren. Wir sind nicht in der EU und handhaben es wie der Rest der Welt, Sie benötigen daher auch für diese kleinen, nachgezüchteten Exemplare Ausfuhr-CITES aus Bonn und Einfuhrbewilligungen von.
Freundliche Grüsse
xxxx xxxxxx
Stv. Leiter CITES Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Internationales/Artenschutz
Schwarzenburgstrasse 155, CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)58 462 xx xx, Telefax +41 (0)58 463 85 22
www.cites.ch /cites@blv.admin.ch
Auch das ist also offenbar keine Option: Wer legal Steinkorallen aus Deutschland in die Schweiz importieren möchte, muss den komplizierten und kostspieligen Weg gehen und sich die CITES Dokumente besorgen, einen Zugang ins System TRACES beantragen, eine Bewilligung einholen und die 88 CHF für die Artenschutz-Kontrolle hinblättern. Man sieht, für ein paar Korallen lohnt sich das nicht. Offensichtlich ist der Aufwand auch für die Schweizer Meerwasserhändlers zu hoch und aus diesem Grunde bestellen wohl die meisten Händler ihre Ware beim Grosshändler, wie z.B. Aqua-Trade.
Bei meiner Recherche zum Thema CITES bin ich auf den CITES Biennial Report Switzerland 2013/2014 gestossen. Offenbar muss jedes Land, welches CITES ratifiziert hat, alle zwei Jahre einen detaillierten Report abliefern über die Handhabung von CITES, ihren Mitarbeiterbestand, deren Ausbildung und über ausgesprochene Strafen und Beschlagnahmungen.
Anbei ein Auszug der List der ausgesprochenen Bussen:
Wie man sehen kann, ist die Anzahl der verhängten Bussen im Zusammenhang mit Meerwasseraquaristik in den Jahren 2013 und 2014 gering (Total 3 Fälle). Der Report für die Jahre 2015/16 wird wohl im Sommer 2017 erscheinen und dann auch den Fall von M. auflisten. Man darf gespannt sein, ob es bei dieser kleinen Anzahl von verhängten Bussen bleibt, oder ob die Meerwasseraquaristik mehr in den Fokus der Behörden gelangt ist.
Offenbar ging ein Gerücht um, dass nachgezüchtete Ableger bis zu einer Maximalgrösse von 3cm von CITES ausgenommen seien und darum problemlos in die Schweiz importiert werden dürfen. Ein Bekannter von mir, hat eine entsprechende Anfrage ans Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BVET gerichtet:
Von: xxxxxx xxxxx [mailto:xxxxx_xxxxx@hotmail.com]
Gesendet: Freitag, 16. Dezember 2016 11:42
An: _BLV-EDAV-Bewilligung <infobew@blv.admin.ch>
Betreff: Re: AW:: Einfuhr Steinkorallen aus Drittländern
Guten Tag.
Ich habe noch einmal eine Frage zum Thema Stein- Korallen Import. Diesmal aus Deutschland. Mir wurde von einem deutschen Händler gesagt dass die Einfuhr von kleinen Ableger die aus Nachzuchten gemacht werden (ca. 3cm) ohne CITES über die Grenze genommen werden können. Dass als Privatperson. Dies werde von der Grenze toleriert. Diese Ableger werden mit einem Beleg geliefert dass es sich um Nachzuchten handelt.
Da ich inzwischen mehr Freude an Nachzuchten habe, als an Tieren die der Wildnis entnommen werden, wäre das für mich als Privatperson eine erfreuliche Sache.
Können sie dass bestätigen dass die Einfuhr von kleinen Ableger (Nachzuchten) auch von CITES pflichtigen Steinkorallen (Acropora ssp.) von Deutschland in die Schweiz ohne Dokumente gemacht werden kann?
Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
xxxx xxxxx
Es gibt also noch Hoffnung und es ist ja nicht einsichtig, warum man Nachzuchten nicht importieren soll, es geht bei CITES ja um den Artenschutz im Sinne von Schutz der Arten in ihren natürlichen Habitaten und nicht um Nachzuchten. Leider erhielt mein Bekannter aber eine abschlägige Antwort:
Von: <cites@blv.admin.ch>
Datum: 16. Dezember 2016 um 13:55:31 MEZ
An: <xxxxx_xxxxx@hotmail.com>
Betreff: AW: AW:: Einfuhr Steinkorallen aus Drittländern
Sehr geehrter Herr xxxxx
Es handelt sich dabei um eine erklärbare Fehlinformation. Das CITES-Übereinkommen wurde von über 180 Ländern unterzeichnet, also praktisch der ganzen Welt. Anhang II Exemplare benötigen danach CITES-Bewilligungen, unabhängig ob es sich um Wild- oder Nachzuchtexemplare handelt, egal ob gross oder klein. Weltweit gibt es wenige Ausnahmen von der Bewilligungspflicht, diese betreffen aber keine lebenden Exemplare und auch keine anderen Korallenprodukte.
Innerhalb der EU wird das Übereinkommen teilweise nicht nach dem Standard der restlichen über 150 Länder vollzogen. Konkret können gewisse Anhang II Exemplare innerhalb der EU mit Nachzuchtbelegen die Grenze passieren. Wir sind nicht in der EU und handhaben es wie der Rest der Welt, Sie benötigen daher auch für diese kleinen, nachgezüchteten Exemplare Ausfuhr-CITES aus Bonn und Einfuhrbewilligungen von.
Freundliche Grüsse
xxxx xxxxxx
Stv. Leiter CITES Schweiz
Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Internationales/Artenschutz
Schwarzenburgstrasse 155, CH-3003 Bern
Telefon +41 (0)58 462 xx xx, Telefax +41 (0)58 463 85 22
www.cites.ch /cites@blv.admin.ch
Auch das ist also offenbar keine Option: Wer legal Steinkorallen aus Deutschland in die Schweiz importieren möchte, muss den komplizierten und kostspieligen Weg gehen und sich die CITES Dokumente besorgen, einen Zugang ins System TRACES beantragen, eine Bewilligung einholen und die 88 CHF für die Artenschutz-Kontrolle hinblättern. Man sieht, für ein paar Korallen lohnt sich das nicht. Offensichtlich ist der Aufwand auch für die Schweizer Meerwasserhändlers zu hoch und aus diesem Grunde bestellen wohl die meisten Händler ihre Ware beim Grosshändler, wie z.B. Aqua-Trade.
Bei meiner Recherche zum Thema CITES bin ich auf den CITES Biennial Report Switzerland 2013/2014 gestossen. Offenbar muss jedes Land, welches CITES ratifiziert hat, alle zwei Jahre einen detaillierten Report abliefern über die Handhabung von CITES, ihren Mitarbeiterbestand, deren Ausbildung und über ausgesprochene Strafen und Beschlagnahmungen.
Anbei ein Auszug der List der ausgesprochenen Bussen:
Im Jahr 2013 wurden 3 Bussen ausgesprochen: 2 kleinere Fälle von einigen Steinkorallen und ein grosser Fall von kommerziellem Import von Steinkorallen, Seepferdchen und Mördermuscheln
Die bislang grösste verhängte Busse von 20'000 CHF für den Import von 1.5 Kg Kaviar und aufgrund der Hausdurchsuchung weitern 2.5Kg und 8.5Kg Kaviar
2014 ein Fall von Medikamenten, welche Seepferdchen enthielten, kein Fall im Bereich der Meerwasseraquaristik
Wie man sehen kann, ist die Anzahl der verhängten Bussen im Zusammenhang mit Meerwasseraquaristik in den Jahren 2013 und 2014 gering (Total 3 Fälle). Der Report für die Jahre 2015/16 wird wohl im Sommer 2017 erscheinen und dann auch den Fall von M. auflisten. Man darf gespannt sein, ob es bei dieser kleinen Anzahl von verhängten Bussen bleibt, oder ob die Meerwasseraquaristik mehr in den Fokus der Behörden gelangt ist.